Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026

Änderungen 2027 für Autofahrer in Österreich: Pickerl, Sachbezug & Euro 7

Neues Pickerl-Intervall, Steuer auf E-Firmenwagen und die Euro-7-Norm: 2027 bringt gleich mehrere Änderungen fürs Auto. Wir zeigen euch, was neu ist, und was das für euch und eure Geldbörse bedeutet.
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Oliver Hirtenfelder
Volvo XC90 beim Fahren 2026

Was sich 2027 für Autofahrer ändert: Der Überblick der Tullner Automeile

Ob ihr täglich zur Arbeit pendelt, am Wochenende Richtung Wienerwald aufbrecht oder das E-Auto als Firmenwagen fahrt: 2027 bringt gleich mehrere Änderungen, die euch im Alltag betreffen. Vom neuen Pickerl-Rhythmus über die Besteuerung von E-Dienstwagen bis zur Abgasnorm für Neuwagen: Wir haben das Wichtigste für euch eingeordnet und klären, worauf ihr euch einstellen müsst.

§57a-Begutachtung (Pickerl) neu: Der 4-2-2-2-1-Rhythmus ab 19. Mai 2027

Die größte Änderung betrifft wirklich alle: Mit der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes wird das gewohnte 3-2-1-System bei der §57a-Begutachtung auf 4-2-2-2-1 umgestellt. Konkret heißt das für Pkw, Motorräder und Anhänger bis 3,5 Tonnen: Die erste Begutachtung ist erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach folgen mehrere Überprüfungen im Zwei-Jahres-Abstand, und erst ab dem zehnten Jahr müsst ihr wieder jährlich zum Pickerl. Wichtig: Die Umstellung gilt nicht nur für neu zugelassene Fahrzeuge, sondern für alle - und zwar ab 19. Mai 2027

Ein Punkt, den ihr euch notieren solltet: Die bisherige viermonatige Toleranzfrist zum Überziehen fällt weg. Das Pickerl muss ab spätestens am Fälligkeitstag gültig sein. Im Gegenzug dürft ihr die Begutachtung schon bis zu vier Monate vorher machen (bisher nur einen Monat). Für Fahrzeuge, deren Plakette 2027 zwischen Jänner und Oktober abläuft, gelten die alten Toleranzfristen übergangsweise noch – spätestens Ende November 2027 ist damit aber Schluss.

➡️ Passend dazu: Herbstfit nach dem Rekordsommer – so schützt ihr euer Auto

E-Firmenauto: Sachbezug ab 1. Jänner 2027

Für alle mit einem elektrischen Dienstwagen endet ein jahrelanger Steuervorteil. Bisher galt für die Privatnutzung eines E-Firmenautos eine Befreiung vom Sachbezug. Ab 2027 ändert sich das schrittweise:

  • 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat, maximal € 180
  • ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten pro Monat, maximal € 300

Die Bemessungsgrundlage ist – wie bei Verbrennern – mit € 48.000 gedeckelt.

Ganz wichtig für die Einordnung: Der Sachbezugswert ist nicht das, was ihr tatsächlich mehr zahlt. Nehmen wir den Höchstfall, ein E-Auto ab € 48.000 Anschaffungskosten. Der Sachbezug beträgt 2027 € 180 und ab 2028 € 300 pro Monat – das ist aber der versteuerte geldwerte Vorteil, der eurem Gehalt hinzugerechnet wird, nicht eure Mehrbelastung. Bei € 3.000 Bruttoeinkommen im Monat bleiben davon 2028 etwa € 125 bis € 130 an zusätzlichen Steuern und Abgaben pro Monat übrig – über das Jahr also rund € 1.500. Im Einstiegsjahr 2027 sind es rund € 75 bis € 80 pro Monat (etwa € 900 im Jahr). Die naheliegende Rechnung „€ 300 × 12 = € 3.600" wäre also die falsche Lesart.

Und trotzdem gilt: Das E-Auto bleibt deutlich günstiger als der Verbrenner. Dort liegt der Sachbezug unverändert bei 1,5 % (max. € 720) bzw. 2 % (max. € 960) im Monat. Wer aus rein steuerlichen Gründen zurück zum Verbrenner wechseln möchte, sollte also genau nachrechnen.

Nach derzeitigem Stand ist kein Bestandsschutz vorgesehen: Die Regelung wird aller Voraussicht nach auch für Fahrzeuge gelten, die schon vor 2027 angeschafft und überlassen wurden – ebenso für Bezugsumwandlungsmodelle und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer. Wie sehr das Thema die Betriebe beschäftigt, zeigt eine Blitzbefragung des Fuhrparkverbands Austria unter 143 Flottenverantwortlichen: 71 % bremsen, pausieren oder überdenken ihre E-Beschaffung. Für Unternehmen im Tullnerfeld lohnt sich daher ein früher Blick auf die eigene Flotte.

Übrigens: Die motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos ist kein 2027-Thema – sie gilt bereits seit April 2025 und bedeutet für einen typischen Mittelklassewagen rund € 350 bis € 500 zusätzlich pro Jahr.

➡️ Mehr zum Thema Kosten: Was kostet ein Auto wirklich? Total Costs of Ownership für Private einfach erklärt

Euro 7: Neue Abgasnorm für Neuwagen ab 29. November 2027

Wer 2027 einen Neuwagen kauft, sollte Euro 7 auf dem Schirm haben. Ab 29. November 2027 gilt die neue Abgasnorm für alle erstmals zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge (für neu typengenehmigte Modelle schon ab November 2026). Euro 7 nimmt neben den Abgasen erstmals auch Bremsen- und Reifenabrieb stärker in den Blick. Für euch als Käufer heißt das vor allem: Die Modellpalette modernisiert sich weiter – ein guter Anlass, sich vor dem Kauf beraten zu lassen.

Führerschein: Neues „E-Auto-Privileg" ab 26. November 2027

Aus der EU-Führerscheinreform wird ein erster Punkt bereits 2027 wirksam: Ab 26. November 2027 dürft ihr mit dem B-Schein grenzüberschreitend alternativ angetriebene Fahrzeuge (etwa E-Autos) bis 4.250 kg für die Güter- und Personenbeförderung lenken, mit Anhänger sogar bis 5.000 kg. Der Hintergrund: E-Fahrzeuge sind durch die Batterie schwerer, und die höhere Gewichtsgrenze gleicht das aus.

Fragen zu den Änderungen? Wir sind für euch da

2027 bringt viele Änderungen. Bei der Tullner Automeile findet ihr über 20 Marken an einem Ort in Tulln und Berater, die die Änderungen kennen und mit euch durchrechnen, was für euch persönlich zählt. Kommt einfach vorbei – wir nehmen uns Zeit.