Zuletzt aktualisiert: 28.05.2026

Assistenzsysteme im Auto: Welche sind Pflicht? (Stand 2024 & neu ab 2026)

Ratgeber
Assistenzsysteme sollen uns dabei helfen, sicherer mit dem Auto zu fahren. Seit Juli 2024 werden bestimmte Fahrhilfen per EU-Verordnung vorgeschrieben – und ab Juli 2026 kommen weitere dazu. Sind die vorgeschriebenen Systeme nicht an Bord, kann das betreffende Fahrzeug nicht neu zum Verkehr zugelassen werden. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Systeme und zeigen euch, welche schon heute verpflichtend sind und was sich 2026 ändert.
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Porsche Holding, Waymo
Ein Kollisionswarner verhindert den Zusammenstoß zwischen Auto und Fahrradfahrer

Assistenzsysteme (auch ADAS - Advanced Driver Assistance Systems - genannt) gehören in modernen Fahrzeugen zur Standard-Ausstattung. Der Funktionsumfang dieser Fahrhilfen ist groß - beginnend bei einfachen Helferlein wie dem lange bekannten Tempomaten, über Notbrems-Assistenten oder Geschwindigkeits-Warner bis hin zur aktiven Spurführung oder Stau-Assistenten. Diese Systeme zielen alle darauf ab, das Autofahren sicherer zu machen - mit Erfolg, wie neben der EU auch zahlreiche Verkehrsclubs und Aufsichtsorgane bestätigen.

Bevor wir uns mit den aktuellen Pflicht-Assistenzsystemen beschäftigen: Hier findet ihr einen Grundlagen-Artikel zu Assistenzsystemen, der euch zeigt, was ein Assistenzsystem überhaupt ist, wie es funktioniert und welche Automatisierungsstufen es gibt: ➡️ Was sind Assistenzsysteme (ADAS)? Definition, Übersicht & Funktion

Ein Kollisionswarner verhindert den Zusammenstoß mit einem Radfahrer
Der Radfahrer dankt: Per Ausstiegswarner können Kollisionen mit herannahenden Verkehrsteilnehmern verhindert werden. © Porsche Holding

Welche Assistenzsysteme gibt es und welche sind 2026 Pflicht?

Mit der nachfolgenden Liste geben wir euch einen Überblick über die gängigsten Assistenzsysteme, die ihr in neuen Fahrzeugen findet – und zeigen, welche davon verpflichtend sind. Wichtig: Diese Verpflichtung gilt jeweils nur für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem jeweiligen Stichtag (Erstzulassung). Ältere Fahrzeuge, Gebrauchtwagen, Kurzzulassungen etc. müssen nicht nachgerüstet werden und dürfen weiterhin zugelassen und gefahren werden.

1. Adaptiver Tempomat (ACC – Adaptive Cruise Control)

Nicht verpflichtend Erweiterung des klassischen Tempomaten. Er hält nicht nur eine vorgegebene Geschwindigkeit, sondern passt diese automatisch an den Verkehrsfluss an, indem er den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug reguliert. Fahrt ihr z.B. 130 km/h und das Fahrzeug vor euch bremst auf 100 km/h ab, reduziert auch euer Auto entsprechend.

2. Notfall-Spurhalteassistent (ELK)

Pflicht seit 7. Juli 2024 Erkennt Fahrbahnmarkierungen und greift mit einer automatischen Lenkbewegung ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Spur verlässt. Der Fahrer kann jederzeit von Hand „overrulen". 🔜 Ab Juli 2026 wird die Pflicht auf hydraulische Lenksysteme ausgeweitet (bisher nur elektrische).

3. Spurhalteassistent mit aktiver Spurführung

Nicht verpflichtend Hält das Fahrzeug aktiv in der Spur – greift nicht erst im Notfall ein, sondern führt z.B. auf der Autobahn auch durch Kurven. Wird meist gemeinsam mit dem adaptiven Tempomaten genutzt.

4. Notbremsassistent (AEB – Autonomous Emergency Braking)

Pflicht seit 7. Juli 2024 (für neue Fahrzeugtypen bereits seit Juli 2022) Erkennt potenzielle Kollisionen und leitet bei Gefahr selbstständig eine Notbremsung ein, um den Aufprall abzumildern oder den Unfall zu verhindern. 🔜 Ab Juli 2026 erweitert: Das System muss dann auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen.

5. Totwinkelassistent (Blind Spot Sensor)

Nicht verpflichtend Überwacht den toten Winkel und warnt optisch und/oder akustisch, wenn sich ein Fahrzeug darin befindet – besonders beim Spurwechsel.

6. Einparkassistent (Park Assist)

Nicht verpflichtend Teilautonome Funktion, bei der das Fahrzeug die Lenkbewegungen beim Einparken übernimmt. Der Fahrer gibt nur Gas und bremst.

7. Verkehrszeichenerkennung & Geschwindigkeitswarner (ISA)

Pflicht seit 7. Juli 2024 Erkennt Verkehrsschilder – insbesondere Tempolimits – und zeigt sie an. Bei Überschreitung wird der Fahrer akustisch und optisch gewarnt. Manche Systeme passen beim Tempomat-Betrieb die Geschwindigkeit automatisch an.

8. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner (DDAW)

Pflicht seit 7. Juli 2024 Erkennt Anzeichen von Müdigkeit, indem das Fahrverhalten ausgewertet wird (z.B. zunehmend ruckartige oder unregelmäßige Lenkbewegungen), und ermahnt den Fahrer zur Pause. 🔜 Ab Juli 2026 kommt zusätzlich der erweiterte Ablenkungswarner (ADDW) – siehe Abschnitt „Neu ab 2026".

9. Stauassistent

Nicht verpflichtend Teilfunktion des adaptiven Tempomaten, die das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen und wieder anfahren kann. Oft mit aktivem Spurhalter kombiniert, sodass das Auto im Stau bei niedrigem Tempo quasi autonom mitfährt. Achtung: Bei Stau muss in Österreich eine Rettungsgasse gebildet werden!

10. Fernlichtassistent

Nicht verpflichtend Schaltet automatisch zwischen Abblend- und Fernlicht um. Moderne Matrix-LED-Scheinwerfer blenden gezielt nur den Gegenverkehr aus und lassen die übrige Umgebung weiter ausgeleuchtet.

11. 360-Grad-Kamera

Nicht verpflichtend Liefert eine Rundumsicht aus der Vogelperspektive, indem die Bilder mehrerer Kameras kombiniert werden – ideal beim Einparken und Manövrieren.

12. Rückfahrassistent

Pflicht seit 7. Juli 2024 Macht den Bereich hinter dem Fahrzeug beim Rückwärtsfahren sichtbar und warnt vor Hindernissen oder Personen. Die Vorgabe ist technologieoffen: Sie kann durch eine Rückfahrkamera oder durch Sensoren erfüllt werden. (Ein automatischer Notbrems-Eingriff beim Rückwärtsfahren ist eine darüber hinausgehende Komfortfunktion und nicht von der Pflicht umfasst.)

13. Spurwechselassistent (Lane Change Assist)

Nicht verpflichtend Unterstützt beim Spurwechsel und kann diesen selbstständig einleiten, wenn er gefahrlos möglich ist.

14. Nachtsichtassistent (Night Vision Assist)

Nicht verpflichtend Nutzt Infrarotkameras, um Hindernisse oder Personen im Dunkeln zu erkennen und anzuzeigen. Meist nur in höherpreisigen Fahrzeugen – hilft z.B. bei Wildwechsel (relevant auf den Straßen durch den Wienerwald!).

15. Head-up-Display (HUD)

Nicht verpflichtend Projiziert wichtige Fahrinfos direkt auf die Windschutzscheibe (oder eine kleine Glasscheibe davor), damit der Blick auf der Straße bleibt. Früher den Oberklasse-Modellen vorbehalten, heute weit verbreitet.

16. Adaptives Bremslicht

Pflicht seit 7. Juli 2024 Signalisiert nachfolgenden Fahrzeugen eine Notbremsung mittels „flackerndem" Bremslicht, um Auffahrunfälle zu vermeiden.

17. Ausstiegswarner

Nicht verpflichtend Warnt vor herannahenden Verkehrsteilnehmern, bevor oder während die Tür geöffnet wird – schützt z.B. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer (besonders wertvoll am Donauradweg!).

Zusätzliche Systeme

Zusätzlich zu den genannten Systemen müssen Neufahrzeuge seit dem 7. Juli 2024 außerdem mit einem Unfalldatenspeicher und einer Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren ausgerüstet sein (wobei das Kontrollgerät, der "Alkomat", nicht Bestandteil der Verordnung ist).

💡 Hinweis zu Kleinserien: Hersteller mit sehr geringen Stückzahlen können unter bestimmten Voraussetzungen von einzelnen Anforderungen befreit werden, sofern sie ein vergleichbares Sicherheitsniveau nachweisen. Die großen, bei uns vertretenen Marken fallen aber nicht darunter – ihre Fahrzeuge erfüllen die volle Pflichtausstattung.

Schon vor 2024 verpflichtend

Einige Sicherheitssysteme sind schon länger in jedem Neuwagen Pflicht und bilden das Fundament: ABS (Antiblockiersystem), ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), RDKS (Reifendruck-Kontrollsystem) und eCall (automatisches Notrufsystem).

Neu ab 2026: Das ändert sich (Stufe C der EU-Verordnung)

Die EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation) wird stufenweise eingeführt. Die nächste Stufe steht unmittelbar bevor: Ab dem 7. Juli 2026 muss jeder Pkw, der erstmals neu zugelassen wird, weitere Systeme an Bord haben – und das betrifft auch laufende Modelle, nicht nur brandneue Baureihen.

Konkret kommen bzw. verschärfen sich ab 2026 folgende Anforderungen:

  • 🔜 Erweiterter Notbremsassistent: muss künftig auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen – nicht mehr nur vorausfahrende Fahrzeuge.
  • 🔜 Erweiterter Ablenkungswarner (ADDW – Advanced Driver Distraction Warning): erkennt Ablenkung des Fahrers (z.B. längeren Blick aufs Smartphone) und warnt. Dieses kamerabasierte System geht über den bisherigen, rein fahrverhaltensbasierten Müdigkeitswarner hinaus.
  • 🔜 Notfall-Spurhalteassistent auch für hydraulische Lenkungen (bisher nur für elektrische Lenksysteme vorgeschrieben).
  • 🔜 Verbesserter Fußgänger-Kopfaufprallschutz an der Fahrzeugfront (passive Sicherheit).

Wichtig: Auch hier gilt – keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Fahrzeuge. Wer seinen Wagen vor dem Stichtag erstmals zugelassen hat, muss nichts unternehmen.

Kann ich Assistenzsysteme deaktivieren?

Teilweise. Komfort-Systeme (z.B. adaptiver Tempomat, aktiver Spurhalter) lassen sich meist dauerhaft nach Geschmack einstellen. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Systemen sieht es anders aus: Der intelligente Geschwindigkeitswarner (ISA) etwa lässt sich nur für die aktuelle Fahrt abschalten. Beim nächsten Fahrzeugstart ist er aus gutem Grund wieder aktiv. Das ist EU-weit so vorgeschrieben und keine Marotte der Hersteller.

Der Trick für weniger Warntöne: Bei vielen Modellen lässt sich das Abschalten auf einen Lenkrad-Shortcut oder ein Favoriten-Menü legen, sodass ihr es mit einem Handgriff erledigt. Wie das bei eurem Modell am schnellsten geht, zeigen euch die Verkaufsberaterinnen und Verkaufsberater der Tullner Automeile gerne.

Autonomes Fahren – Von der Vision zur Realität

Die Spitze der Assistenzsysteme bildet das autonome Fahren. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die ohne menschliche Eingriffe fahren können. Autonome Autos sind mit einer Vielzahl von Sensoren, Kameras und Radarsystemen ausgestattet, die es ihnen ermöglichen, ihre Umgebung zu analysieren und in Echtzeit darauf zu reagieren. Allerdings: In der EU sind autonome Fahrzeuge bislang noch nicht zum Verkehr zugelassen. Anders sieht die Sache beispielsweise in den USA aus.

Ein Unternehmen, das im Bereich autonomes Fahren eine Vorreiterrolle einnimmt, ist Waymo, ein Tochterunternehmen von Alphabet (dem Mutterkonzern von Google). Waymo entwickelt seit Jahren autonom fahrende Fahrzeuge und betreibt bereits kommerzielle Fahrdienste in Phoenix, Arizona, in San Francisco und in Kalifornien, bei dem Fahrgäste völlig autonom von einem Ort zum anderen gebracht werden. Diese Fahrzeuge navigieren durch komplexe Verkehrssituationen und nutzen hochentwickelte künstliche Intelligenz, um Hindernisse zu erkennen und sicher zu agieren.

➡️ Mehr dazu in unserem eigenen Beitrag: Autonomes Fahren – Stufen und Stand der Technik

Ein selbstfahrendes Taxi von Waymo
Ein autonom fahrendes Taxi von Waymo. © Waymo

Fazit

Assistenzsysteme erhöhen nachweislich die Sicherheit im Verkehr – das österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) geht davon aus, dass sich mit den wesentlichen Systemen rund die Hälfte aller Pkw-Unfälle positiv beeinflussen ließe, sofern sie richtig bedient werden. Während die vollständige Autonomie in Europa noch einige Jahre entfernt ist, verringern Assistenzsysteme schon heute die Schwere und sogar das Auftreten von Unfällen. Mit der Stufe C ab 2026 macht die EU den nächsten Schritt – vor allem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflicht-Assistenzsystemen

Welche Assistenzsysteme sind seit Juli 2024 Pflicht? Für alle ab 7. Juli 2024 neu zugelassenen Pkw gelten als Pflicht: Notbremsassistent (AEB), Notfall-Spurhalteassistent (ELK), intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner (DDAW), Rückfahrassistent und adaptives Bremslicht. Dazu kommen Unfalldatenspeicher und die Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre. Schon länger verpflichtend sind außerdem ABS, ESP, das Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) und der automatische Notruf eCall.

Was ändert sich bei den Pflicht-Assistenzsystemen 2026? Ab dem 7. Juli 2026 muss jeder Pkw, der erstmals neu zugelassen wird, vier zusätzliche bzw. erweiterte Systeme an Bord haben – darunter ein erweiterter Notbremsassistent mit Fußgänger- und Radfahrer-Erkennung und ein erweiterter Ablenkungswarner (ADDW). Für neue Fahrzeugtypen gilt das bereits ab 7. Jänner 2026. Bereits zugelassene Autos und Gebrauchtwagen sind nicht betroffen – es gibt keine Nachrüstpflicht.

Betrifft die Pflicht ab 2026 auch laufende Modelle oder nur brandneue Baureihen? Auch laufende Modelle. Entscheidend ist die Erstzulassung: Wird ein Fahrzeug ab dem 7. Juli 2026 erstmals neu zugelassen, muss es die neuen Anforderungen erfüllen – unabhängig davon, wie alt die Modellgeneration ist.

Muss ich mein bestehendes Auto nachrüsten? Nein. Die Pflichten gelten nur für Fahrzeuge, die ab dem jeweiligen Stichtag erstmals neu zugelassen werden. Für bereits zugelassene Autos und Gebrauchtwagen gibt es keine Nachrüstpflicht.

Kann ich die vorgeschriebenen Systeme dauerhaft abschalten? Die gesetzlich vorgeschriebenen Systeme lassen sich nur für die jeweils aktuelle Fahrt deaktivieren – beim nächsten Start sind sie wieder aktiv. Das ist EU-weit so geregelt. Komfort-Systeme ohne Pflicht-Status könnt ihr dagegen meist dauerhaft nach Geschmack einstellen.