E-Auto-Förderung Österreich 2026: Was es noch gibt (und was wegfiel)
Die Zeiten der großzügigen Kaufprämie sind vorbei: Eine direkte staatliche Kaufförderung für Elektro-Pkw gibt es in Österreich nicht mehr – weder für Private noch für Betriebe. Heißt das, beim Umstieg aufs E-Auto ist finanziell nichts mehr zu holen? Nicht ganz. Wir zeigen euch, welche Förderungen und finanziellen Vorteile 2026 noch übrig sind – und worauf ihr achten solltet.
Was ist mit der Kaufprämie passiert?
Jahrelang konnten Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos eine staatliche Förderung beantragen – zuletzt bis zu 5.400 Euro. Diese Bundesförderung lief über das Programm „E-Mobilität 2024" und wurde bereits Anfang 2025 beendet, weil der Fördertopf ausgeschöpft war. Das darauf folgende Programm „E-Mobilität für Private 2025" förderte dann gar keine E-Pkw mehr, sondern nur noch E-Mopeds, E-Motorräder und Ladeinfrastruktur – und endete am 31. März 2026. Allerdings bieten viele E-Auto-Hersteller eigene "Förderungen", also Kauprämien, an. Tipp: Einfach bei den Authändlern der Tullner Automeile nachfragen. ➡️ Hier geht's zu den Betrieben der Tullner Automeile.
Für einen Pkw-Neukauf 2026 könnt ihr also nicht mehr mit einem staatlichen Kaufzuschuss rechnen. Die gute Nachricht: Es gibt nach wie vor mehrere Wege, beim E-Auto Geld zu sparen oder zurückzubekommen. Sie sind nur kleinteiliger als früher.
NoVA-Befreiung: der Vorteil, der bleibt
Ein finanzieller Vorteil gilt unverändert für alle reinen Elektroautos – egal ob privat oder betrieblich: Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂-Ausstoß sind vollständig von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Das spart beim Kauf je nach Modell einen vierstelligen Betrag, der bei vergleichbaren Verbrennern fällig würde.
Was die NoVA genau ist und wie sie berechnet wird, erklären wir euch hier: ➡️ Was sind NoVA und CO₂-Ziele und wie könnt ihr beim Autokauf Geld sparen?
Förderung für die Ladeinfrastruktur (Wallbox)
Die wichtigste verbliebene Anschaffungs-Förderung für Private betraf zuletzt die heimische Ladeinfrastruktur – kommunikationsfähige Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel. Die zuletzt gültigen Fördersätze (Stand des Programms „E-Mobilität für Private 2025"):
- Wallbox im Ein-/Zweifamilienhaus: bis zu € 400
- Wallbox im Mehrparteienhaus (Einzelanlage): bis zu € 800
- Gemeinschaftsanlage im Mehrparteienhaus: bis zu € 1.500
Gedeckelt war die Förderung auf maximal 50 % der relevanten Investitionskosten. Wichtig: Auch dieses Programm war an ein Budget und an den Stichtag 31. März 2026 gebunden. Ob aktuell ein Nachfolge-Fördercall offen ist, ändert sich laufend.
Bevor ihr eine Wallbox kauft: Prüft den tagesaktuellen Förderstatus direkt bei der Förderstelle (umweltfoerderung.at) oder fragt bei uns nach. Übliche Voraussetzungen waren stets: Installation durch einen konzessionierten Fachbetrieb, Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern und Erfüllung der technischen Kommunikationsstandards. Viele unserer Automarken bieten zudem Wallboxen an, die für euer Fahrzeug maßgeschneidert sind.
Die THG-Prämie: jedes Jahr Geld fürs E-Auto
Keine Förderung im klassischen Sinn, aber ein finanzieller Vorteilf für E-Auto-Besitzer: Die THG-Prämie (auch ePrämie genannt). Wer ein reines Elektroauto fährt, kann sich diese Prämie Jahr für Jahr holen, und sie ist für Privatpersonen steuerfrei. Finanziert wird sie nicht vom Staat, sondern von Mineralölkonzernen, die damit ihre Treibhausgas-Minderungsquote erfüllen. Die Höhe ist marktabhängig und variiert je nach Anbieter. Im Regelfall sind es zwischen 100 und 125 Euro.
Wie die THG-Prämie genau funktioniert und wie ihr sie beantragt, lest ihr hier: ➡️ THG-Prämie 2026: Jedes Jahr Geld für euer Elektroauto – so funktioniert's
E-Auto-Förderung für Unternehmen 2026
Auch für Betriebe gibt es keine staatliche Kaufprämie mehr – die Fördermittel für Pkw-Neuanschaffungen sind ausgeschöpft, neue Registrierungen werden nicht mehr entgegengenommen. Der finanzielle Anreiz für Firmen liegt 2026 voll auf der steuerlichen Seite, und der ist beträchtlich:
- NoVA-Befreiung: Reine E-Autos (0 g/km CO₂) sind komplett von der Normverbrauchsabgabe befreit.
- Vorsteuerabzug: Für rein elektrische Pkw und Kombis ist – anders als bei Verbrennern – grundsätzlich der Vorsteuerabzug möglich (bei Anschaffungskosten bis € 80.000, mit Abstufungen).
- Investitionsfreibetrag (IFB): seit November 2025 auf bis zu 22 % der Anschaffungskosten angehoben.
- Kein Sachbezug für die private Nutzung reiner E-Dienstwagen – noch. Ab 2027 ist hier eine schrittweise Änderung geplant.
- Degressive Abschreibung möglich.
In Summe kann das bei betrieblicher Nutzung über die Haltedauer mehrere zehntausend Euro ausmachen. Daneben bieten einzelne Hersteller eigene Unternehmerboni an – das sind aber private Aktionen der Importeure, keine staatliche Förderung. Die genaue steuerliche Gestaltung solltet ihr mit eurem Steuerberater abstimmen.
Wie sich die geplante Sachbezugs-Änderung ab 2027 auf E-Dienstwagen auswirkt, lest ihr hier: ➡️ E-Auto-Sachbezug: Wie Österreich gerade die Verkehrswende ausbremst
Lohnt sich der Umstieg trotzdem?
Auch ohne Kaufprämie kann sich das E-Auto rechnen – über die laufenden Kosten. Strom ist pro Kilometer meist günstiger als Sprit, der Wartungsaufwand ist geringer (keine Ölwechsel, weniger Verschleißteile), und mit NoVA-Befreiung, THG-Prämie und günstigem Heimladen kommen über die Jahre einige Vorteile zusammen. Ob sich der Umstieg für euch lohnt, hängt vor allem von eurem Fahrprofil und eurer Lademöglichkeit zu Hause ab.
Wer wissen will, was ein Auto über die gesamte Haltedauer wirklich kostet, findet hier den passenden Überblick: ➡️ Was kostet ein Auto wirklich? Total Cost of Ownership einfach erklärt
Beratung in der Tullner Automeile
Welche Förderung in eurem konkreten Fall noch infrage kommt und welches E-Modell zu euch passt, klärt ihr am besten direkt vor Ort. In der Tullner Automeile findet ihr 20 Automarken unter einem Dach – darunter eine große Auswahl an Elektromodellen. Unsere Betriebe beraten euch gern zu Förderungen, Lademöglichkeiten und den steuerlichen Vorteilen.

