E-Auto-Sachbezug: Wie Österreich gerade die Verkehrswende ausbremst
Worum geht's eigentlich?
Wer in den letzten Jahren über ein Elektroauto nachgedacht hat, hat es vermutlich schon gehört: „Beim Firmenauto zahlst du keinen Sachbezug." Genau dieses Argument – einer der schlagkräftigsten finanziellen Anreize für E-Mobilität in Österreich – fällt bis 2028 schrittweise weg.
Konkret: Im Rahmen des neuen Doppelbudgets 2027/2028 plant die Bundesregierung, die Steuerbefreiung für privat genutzte E-Dienstwagen abzuschaffen. Bis 2028 sollen Beschäftigte 0,75 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Die Maßnahme soll im ersten Jahr 75 Millionen Euro, ab 2028 dann 160 Millionen Euro ins Budget bringen.
Klingt nach trockener Steuerpolitik? Ist es nicht. Diese Änderung betrifft hunderttausende Autofahrer – direkt und indirekt. Wir erklären euch, was geplant ist, was es konkret kostet und warum die Branche Sturm läuft.
Schritt 1: Die motorbezogene Versicherungssteuer (seit April 2025)
Beginnen wir mit dem ersten Dämpfer: Seit 1. April 2025 sind Elektroautos nicht mehr von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Steuer war bis dahin ausschließlich für Verbrenner zu entrichten. Sie bemisst sich beim E-Auto nach Eigengewicht und Nenndauerleistung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das in Euro? Für einen typischen Mittelklasse-Stromer fallen durch die motorbezogene Versicherungssteuer bereits etwa 350 bis 500 Euro zusätzlich pro Jahr an.
Die Begründung der Politik: E-Autos sollen sich „fair" an der Finanzierung des Straßennetzes beteiligen. Die Argumentation der Kritiker: Genau diese Befreiung war ein gezielter Anreiz, um die Mobilitätswende anzuschieben. Wer den Anreiz streicht, bevor das Ziel erreicht ist, schadet der eigenen Klimastrategie.
Schritt 2: Der Sachbezug für E-Dienstwagen (ab 2027)
Jetzt kommt der zweite und deutlich gewichtigere Schlag. Damit ihr versteht, was sich ändert, hier kurz das Grundprinzip:
Was ist überhaupt ein „Sachbezug"? Wenn euer Arbeitgeber euch ein Auto zur Verfügung stellt, das ihr auch privat nutzen dürft, gilt das steuerlich als geldwerter Vorteil – also als versteckter Lohnbestandteil. Dieser Vorteil muss versteuert werden. Bis zu einem CO2-Ausstoß von 127 Gramm oder darüber (Stand: 2026) fallen monatlich zwei Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug angesetzt (gedeckelt bei 960 Euro/Monat). Bei Fahrzeugen die 126 Gramm oder weniger emittieren, liegt der Sachbezug bei maximal 1,5 Prozent (gedeckelt bei 720 Euro/Monat).
Konkret: Bei einem Anschaffungswert von 40.000 Euro werden bei zwei Prozent Sachbezug monatlich 800 Euro veranschlagt, auf die dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Das macht den Dienstwagen zu einem teuren Vergnügen.
Bisher: Kein Sachbezug für E-Autos. Reine Elektroautos waren bisher zur Gänze vom Sachbezug befreit. Das bedeutete: Wer als Arbeitnehmer ein E-Auto als Firmenwagen bekam, hatte effektiv mehrere hundert Euro Netto-Plus pro Monat im Vergleich zu einem Verbrenner-Kollegen. Für Arbeitgeber wiederum entfielen die Lohnnebenkosten auf den Sachbezugswert. Eine echte Win-Win-Situation – und einer der wichtigsten Treiber für die Elektrifizierung von Firmenflotten.
Geplant ab 2027: Stufenweise Einführung. Schon im kommenden Jahr soll diese Ausnahme fallen. Der Sachbezugswert für E-Autos wird schrittweise eingeführt und soll 2028 bei 0,75 % der Anschaffungskosten pro Monat liegen. Eine Deckelung ist wahrscheinlich vorgesehen - sie wird offenbar bei 360 Euro pro Monat liegen.
Was kostet euch das konkret?
Schauen wir uns das anhand eines realistischen Rechenbeispiels an. Nehmen wir einen E-Dienstwagen mit Anschaffungskosten von 50.000 Euro:
- Sachbezug ab 2028: 50.000 × 0,75 % = 375 Euro pro Monat (gedeckelt bei 360 Euro)
Für uns relevant ist der Deckelungsbetrag von 360 Euro. Auf diese 360 Euro fallen je nach individuellem Steuersatz und Sozialversicherung rund 40 bis 50 Prozent an Steuern und Abgaben an. Das bedeutet ein Netto-Minus von rund 145 bis 180 Euro pro Monat – also 1.740 bis 2.160 Euro weniger pro Jahr im Vergleich zur bisherigen Regelung.
Plus die motorbezogene Versicherungssteuer von 350 bis 500 Euro pro Jahr.
In Summe sprechen wir also von 2.000 bis 2.600 Euro Mehrbelastung pro Jahr für E-Dienstwagennutzer – allein durch diese zwei steuerlichen Änderungen.
Die große Frage: Verträgt sich das mit der Klimapolitik?
Hier kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt. Österreich hat sich zu ambitionierten Klimazielen verpflichtet. Bis 2030 soll der Verkehrssektor seine Treibhausgasemissionen drastisch reduzieren. Der wichtigste Hebel dafür: die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.
Und genau hier setzen die Kritiker an. Branchenvertreter sprechen von einem „Frontalangriff auf die Verkehrswende". Das Argument: Während andere Länder ihre E-Mobilitäts-Anreize ausbauen, baut Österreich sie gleich auf zwei Ebenen ab – und das innerhalb kürzester Zeit. Dadurch entfallen wichtige Anreize für abgasfreie Mobilität, anstatt neue zu schaffen.

