10.03.2025

Neue Regierung, neue Regeln: Das ändert sich ab 1. April 2025 für Autofahrer und Betriebe!

Ratgeber
Heuer kommen auf Fahrzeugbesitzer und Unternehmen bedeutende Änderungen zu: Die E-Mobilitätsförderung ist ausgelaufen, Klein-LKWs profitieren von der NoVA-Befreiung, die motorbezogene Versicherungssteuer wird auf E-Autos ausgeweitet und das Kilometergeld für Motorradfahrer und Fahrradfahrer wird um die Hälfte reduziert. Alle wichtigen Infos findet ihr in diesem Artikel!
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Oliver Hirtenfelder
Ein Toyota Prius parkt an einer Straße im Sonnenaufgang

1. E-Mobilitätsförderung für E-Autos und Ladeinfrastruktur ist ausgeschöpft und kann nicht mehr beantragt werden

Die E-Mobilitätsförderung für Elektroautos und Ladeinfrastruktur ist mittlerweile aufgebraucht und kann daher nicht mehr beantragt werden. Dies betrifft sowohl Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen als auch Zuschüsse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Bereits bewilligte Anträge bleiben jedoch unberührt, und für Fahrzeuge oder Ladepunkte, die innerhalb der geltenden Fristen registriert wurden, sind die Mittel weiterhin gesichert.

2. NoVA für N1 Nutzfahrzeuge: Befreiung ab 01.07.2025

Nutzfahrzeuge der Klasse N1 werden mit 1. Juli 2025 von der Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, befreit. Damit sollen Investitionen in leichte Nutzfahrzeuge erleichtert werden.

2.1. Was sind Nutzfahrzeuge der Klasse N1?

Die Fahrzeugklasse N1 umfasst leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen. Diese Klasse ist primär für den Transport von Gütern konzipiert und deckt eine Vielzahl an Fahrzeugtypen ab, die sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich eingesetzt werden.

2.2. Merkmale der Klasse N1

  • Maximales Gesamtgewicht: ≤ 3,5 Tonnen
  • Verwendungszweck: Transport von Gütern
  • Typische Bauformen: Kastenwagen, Pritschenwagen, Kleintransporter, Pick-ups mit Nutzfahrzeugzulassung
  • Zulassungskriterien: Fahrzeuge müssen vorwiegend für den Gütertransport konzipiert sein und verfügen daher meist über:
    • Keine oder begrenzte Anzahl an Sitzen im Laderaum
    • Trennwand zwischen Fahrer- und Ladebereich

Zusätzlich soll eine sogenannte „Heimfahrerregelung“ kommen. Diese soll eine praktikable Regelung für „Heimfahrer“ mit Klein-LKWs aufstellen.  

3. Reduktion des Kilometergeldes für Motorräder und Fahrräder auf 25 Cent pro Kilometer

Nachdem das Kilometergeld zum Jahresstart 2025 für PKW, Motorräder und Fahrräder pauschal auf 50 Cent pro Kilometer erhöht wurde, folgt nur wenige Monate später eine drastische Reduktion: Das Kilometergeld für Motorräder und Fahrräder wird auf 25 Cent pro Kilometer reduziert. Die Reduktion betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die diese Pauschale geltend machen.

4. Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: Ab wann sie startet und wie sie sich berechnet

Wie bereits angekündigt kommt eine motorbezogene Versicherungssteuer für Elektroautos in Österreich. Diese wird bereits mit 1. April 2025 eingeführt und betrifft sowohl bestehende als auch neue E-Autos. Berechnet wird die Steuer unter Berücksichtigung zweier Komponenten:

4.1. Motorleistung (in kW)

  • Die Steuer richtet sich nach der Dauerleistung des Elektromotors (30-Minuten-Nennleistung). Diese ist im Zulassungsschein zu finden und deutlich geringer als die Maximalleistung, mit der im Regelfall geworben wird.
  • Abzugsbetrag von 45 kW: Der Abzugsbetrag von 45 kW wird von der 30-Minuten-Nennleistung abgezogen. Fahrzeuge mit einer Leistung unterhalb dieser Grenze werden entlastet.
  • Staffelung der Steuerbeträge:
    • Für die ersten 35 kW: 0,25 € pro kW
    • Für die nächsten 25 kW: 0,35 € pro kW
    • Für darüber hinausgehende kW: 0,45 € pro kW

4.2. Gewichtskomponente

  • Hier zählt das Eigengewicht des Fahrzeugs laut Zulassungsschein.
  • Abzugsbetrag von 900 kg: Der Abzugsbetrag von 900 kg wird vom Eigengewicht des Fahrzeugs abgezogen. Dies reduziert die Bemessungsgrundlage für leichtere Fahrzeuge.
  • Staffelung der Steuerbeträge:
    • Für die ersten 500 kg nach Abzug: 0,015 € pro kg
    • Für die nächsten 700 kg: 0,03 € pro kg
    • Für darüber hinausgehende kg: 0,045 € pro kg

4.3. Berechnung der Gesamtsteuerlast

Die gesamte Steuerlast wird berechnet, indem man die Komponenten Motorleistung und Gewicht addiert. Laut dem ÖAMTC sollen dadurch Mehrbelastungen für Elektroautos in der Höhe von € 70 bis € 2.000 entstehen. Nachfolgend findet ihr eine Beispielrechnung.

4.4. Beispielrechnung für ein E-Auto

Annahme Dauerleistung: 100 kW
Annahme Eigengewicht: 2.000 kg

  • Motorleistungskomponente:
    • 100 kW – 45 kW = 55 kW
    • 35 kW × 0,25 € = 8,75 €
    • 20 kW × 0,35 € = 7,00 €
      ➔ Summe: 15,75 €
  • Gewichtskomponente:
    • 2.000 kg – 900 kg = 1.100 kg
    • 500 kg × 0,015 € = 7,50 €
    • 600 kg × 0,03 € = 18,00 €
      ➔ Summe: 25,50 €
  • Gesamtsumme:
    • 15,75 € + 25,50 € = 41,25 € pro Monat
      ➔ 495,00 € pro Jahr

4.5. Berechnung für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybride (PHEVs) erhalten eine angepasste Steuerberechnung, die neben der thermischen Leistung auch die Komponenten Elektroleistung und Fahrzeuggewicht berücksichtigen.

  • Der Abzugsbetrag zur Berechnung der Motorleistung und des Gewichts fällt geringer aus als bei rein elektrischen Fahrzeugen.
  • Ziel ist es, Plug-in-Hybride steuerlich zwischen reinen Elektrofahrzeugen und klassischen Verbrennern zu positionieren.

4.6. Weitere wichtige Punkte

  • Die Steuer entfällt weiterhin für elektrisch betriebene Mopeds (L1e und L2e Klassen).
  • Die neue Regelung soll die bisherigen Vorteile für Elektrofahrzeuge teilweise abschwächen.
  • Plug-in-Hybride erhalten zwar weiterhin Erleichterungen, aber auch ihre Erhaltung wird teurer werden

Fazit

Die bevorstehenden Änderungen bringen sowohl Entlastungen als auch neue Kosten mit sich. Während die NoVA-Befreiung von Klein-LKWs positive Impulse für die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge bringt, erhöht die neue Regierung mit der Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Elektroautos die Unterhaltskosten für deren Besitzer. Ebenso wirkt sich die Reduktion des Kilometergeldes für Motorradfahrer negativ aus. Und: Falls ihr euch für ein neues Plug-In-Hybridmodell interessiert, solltet ihr sobald möglich in Erfahrung bringen, welche Mehrkosten auf euch zukommen. Dazu ist im Regierungsprogramm 2025 allerdings noch nichts Konkretes zu lesen.