Radfahrer und Autofahrer: Miteinander statt gegeneinander im Straßenverkehr
Radfahren und Autofahren im Straßenverkehr - ein hochemotionales Thema. Wir starten deshalb mit ein paar nüchternen Fakten: Laut Statistik Austria besitzen etwa 77 Prozent der österreichischen Haushalte ein oder mehrere Autos. Gleichzeitig besitzen etwa 66 Prozent der österreichischen Haushalte ein oder mehrere Fahrräder. Insofern lässt sich sagen: Die meisten Autofahrer sind irgendwann auch Radfahrer - und umgekehrt.
Für Verständnis im Straßenverkehr braucht es vor allem eines: Die Fähigkeit, die Perspektive des anderen zu verstehen. Was damit gemeint ist? Hier zwei Beispiele:
- Autofahrer sollten verstehen, dass das Überholen von Radfahrern in uneinsehbaren Kurven lebensgefährlich ist - für beide Seiten - und die Zeitersparnis von bestenfalls wenigen Sekunden keinesfalls für das Risiko steht. Die eigenen Kinder würde man so vermutlich überholen.
- Radfahrer sollten verstehen, dass sie zu den langsamsten (Tour de France Profis einmal ausgenommen) und am schwersten zu erkennenden Verkehrsteilnehmern zählen - speziell auf Freilandstraßen. Eine anständige Beleuchtung auch untertags (speziell Rücklicht) und das Vermeiden von plötzlichen unvorhersehbaren Fahrmanövern sollte also vorausgesetzt sein.
Rechtliche Grundlagen: Radwege, nebeneinanderfahren, Höchstgeschwindigkeit und Überholvorgänge
Aus rechtlicher Sicht gibt es viele verschiedene Vorschriften, die das Zusammenleben von Autofahrern und Radfahrern im Straßenverkehr regeln. Hier einige Beispiele:
- Höchstgeschwindigkeit: Ist auf einer Freilandstraße das Tempo 100 km/h ausgeschildert, dann ist das keine Empfehlung, sondern eine Obergrenze. Gemäß § 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer und Motorradfahrer ihr Tempo so wählen, dass sie rechtzeitig abbremsen können. Das bedeutet: Sind die Fahrbahn-, Wetter- oder Sichtverhältnisse schlecht, muss das Tempo so reduziert werden, dass bei plötzlich auftretenden Gefahren rechtzeitig gebremst werden kann. Verursacht man einen Unfall, ist mit Teilschuld oder Alleinschuld zu rechnen - mit drastischen Folgen, wenn man etwa ein Leben gefährdet.
- Überholen: Das Überholen im Straßenverkehr ist gemäß $ 15 StVO nur dann erlaubt, wenn dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Das Überholen ist insbesondere dann verboten, wenn die Übersichtlichkeit der Straße durch Kurven, Kuppen o.Ä. nicht gegeben ist und Gegenverkehr nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
- Radwege: Grundsätzlich sind Fahrradfahrer gemäß § 68 StVO verpflichtet, einen Radweg zu benutzen, wenn dieser benutzbar ist. Bei Trainingsfahrten mit Rennrädern ist die Benutzung des Radwegs erlaubt, aber nicht verpflichtend.
- Nebeneinanderfahren: Gemäß § 68 StVO sind Rennradfahrer bei Trainingsfahren ausdrücklich vom sonstigen Nebeneinanderfahrverbot ausgenommen. Gleichzeitig dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht durch das Nebeneinanderfahren gefährdet oder behindert werden. Sprich: Fährt man zu zweit, sollte man hintereinander fahren. Ein große Gruppe ist als Block mit mehreren Reihen allerdings leichter zu überholen als eine ewig lange Schlange.
Das können Radfahrer tun:
Rücksicht ist der beste Weg zu einem guten Kompromiss. Dies gilt nicht nur für Autofahrer - auch Radfahrer können mit einsichtigem Verhalten dazu beitragen, Konflikte oder brenzlige Situationen zu vermeiden.
- Radwege benutzen: Wann immer möglich sollten bzw. müssen Radfahrer vorhandene Radwege benutzen, sofern diese zumutbar sind. Rennradfahrer sollten Radwege zumindest dann benutzen, wenn diese nicht vielfach durch Kreuzungen oder Ausfahrten unterbrochen sind (etwa im Ortsgebiet) - also besonders auf Freilandstraßen.
- Verkehrsregeln einhalten: Ampeln, Einbahnstraßen und Vorrangregeln gelten auch für Radfahrer.
- Sichtbar bleiben: Eine gute Beleuchtung (Rücklicht auch am Tag!) und eine sichtbare Bekleidung helfen Autofahrern beim Rechtzeitigen erkennen von Gefahren.
- LKWs und Traktoren überholen lassen: Fährt man auf einer kurvigen Bergstraße vor einem LKW oder einem Traktor, sollte man diese bei Gelegenheit überholen lassen. Gefahrloses Überholen aus eigener Kraft ist für solche Fahrzeuge kaum möglich. Nehmt euch ein paar Sekunden Zeit, haltet am Straßenrand an (wenn gefahrlos möglich) und lasst LKW und Traktor vorbei - sie werden es euch danken.
- Handzeichen geben: Vermeidet unvorhersehbare Fahrmanöver (z.B. plötzliches Ausscheren) und gebt Handzeichen, wenn ihr abbiegen wollt.
- An Ampeln nicht nach vorne fahren: Hat eine Straße keinen Fahrradstreifen, dann schlängelt euch vor einer Ampel nicht nach vorne. Die Autos müssen euch andernfalls erneut überholen, was zusätzliche Zeit (und Nerven) kostet. Bleibt am Ende der Kolonne stehen und lasst die Autofahrer vorfahren.
Das können Autofahrer tun:
- Mindestabstand einhalten: Beim Überholen gilt in Österreich ein gesetzlicher Mindestabstand von 1,5 Metern im Ortsgebiet und 2 Metern auf Freilandstraßen. Wer selbst Fahrrad fährt, weiß: Bei starkem Wind oder schlechten Straßenverhältnissen ist konsequentes Geradeausfahren beinahe unmöglich. Wer hier knapp überholt, gefährdet im schlimmsten Fall ein Leben.
- Vorausschauend fahren: Gerade bei Radfahrern mit Kindersitzen oder Anhängern ist besondere Vorsicht geboten. Überholen nur bei ausreichend Sicht.
- Nicht in Kurven überholen: Überholvorgänge dürfen gesetzlich nur dann stattfinden, wenn ausreichend Sicht vorhanden ist und Gegenverkehr sicher ausgeschlossen werden kann. Insofern darf in Kurven keinesfalls überholt werden. Andernfalls gefährdet man ein Leben - für ein paar Sekunden Zeitersparnis.
- Rechtsabbiegen mit Bedacht: Beim Rechtsabbiegen sollte man besondere Vorsicht walten lassen - besonders dann, wenn man einen Fahrradstreifen kreuzen muss. Früh genug in den Spiegel schauen, 3-S-Blick machen und langsam abbiegen kann gefährliche Situationen vermeiden.
- Holländer-Griff beim Türe öffnen: Beim Öffnen der Autotür sollte man den Holländer-Griff anwenden. Das bedeutet: Die linke Türe wird mit dem rechten Arm geöffnet und umgekehrt. So wirft man automatisch einen Blick in den toten Winkel.
Gemeinsame Verantwortung, gemeinsames Ziel
Autofahrer hier, Radfahrer dort? Diese Trennung greift zu kurz, denn die Realität sieht anders aus: Rund 77 Prozent der österreichischen Haushalte besitzen ein Auto, rund 66 Prozent ein Fahrrad. Die meisten von uns wechseln also je nach Situation zwischen Lenkrad und Lenker - und wissen aus beiden Perspektiven, wie es sich anfühlt, im Straßenverkehr übersehen, bedrängt oder behindert zu werden.
Genau hier beginnt das Verständnis füreinander. Wer Rad fährt, weiß, wie beängstigend es ist, mit nur wenigen Zentimetern Abstand oder mitten in einer uneinsehbaren Kurve überholt zu werden. Wer Auto fährt kennt die Herausforderung, plötzlich einem unbeleuchteten Radfahrer in einer Kurve zu begegnen. Das eine lässt sich durch Abstand und Rücksicht vermeiden - das andere durch Sichtbarkeit und eindeutige Handzeichen.
Was beide Seiten eint, ist die Verantwortung: für sich selbst, für andere – und für ein Miteinander, das nicht auf Recht haben basiert, sondern auf Augenhöhe funktioniert. Die Straßenverkehrsordnung liefert klare Regeln für Tempo, Abstand, Vorrang oder Radwegbenutzung. Aber Gesetze allein schaffen kein gutes Miteinander. Das gelingt nur mit der Bereitschaft, sich in die Lage des anderen zu versetzen - egal ob im Sattel oder hinterm Steuer.