Steigende Kosten und neue Regeln: Das ändert sich 2025 für Autofahrer in Österreich

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche neue Regelungen und Anpassungen, die Autofahrer in Österreich betreffen. Dieser Artikel gibt euch eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und wie ihr euch darauf vorbereiten könnt.
CO₂-Bepreisung: Steigende Treibstoffkosten
Ab dem 1. Jänner 2025 erhöht sich die nationale CO₂-Bepreisung von € 45 auf €55 pro Tonne. Das bedeutet:
- Diesel: Preissteigerung um etwa 3 Cent pro Liter
- Benzin: Preissteigerung um etwa 2 Cent pro Liter
Diese Anpassung ist Teil der Klimaschutzstrategie und soll den Übergang zu umweltfreundlicheren Mobilitätsformen beschleunigen.
Normverbrauchsabgabe (NoVA): Grenzwert sinkt auf 94 Gramm
Der Grenzwert für die NoVA-Berechnung wird 2025 auf einen CO₂-Ausstoß von maximal 94 Gramm pro Kilometer herabgesetzt. Das bedeutet: Künftig werden nur für Elektroautos, Plug-In-Hybride und so manchen besonders sparsamen Vollhybrid keine NoVA-Zahlungen fällig.
Die Berechnung der NoVA wird folgendermaßen durchgeführt: Kombinierter CO₂-Ausstoß gemäß WLTP - 94 (Gramm) / 5 = NoVA-Satz in Prozent (auf ganze Zahlen gerundet). Als Beispiel: Für ein Fahrzeug mit einem CO₂-Ausstoß von 160 Gramm sieht die Berechnung wie folgt aus: 160 (Gramm) - 94 / 5 = 13,2 bzw. gerundet 13 Prozent NoVA. Die so errechnete Steuer vermindert sich um einen Abzugsbetrag von € 350.
Ab einem CO₂-Ausstoß von über 155 Gramm pro Kilometer fällt zusätzlich ein Strafbetrag (NoVA-Malus) von € 80 Euro pro überschrittenem Gramm an. Bei einem CO₂-Ausstoß von 160 Gramm also € 80 x 5 = € 400 Malus.
Der Höchststeuersatz der NoVA beträgt übrigens 80 Prozent.
Hier findet ihr einen ausführlichen Artikel zur NoVA: Was ist die NoVA und wie könnt ihr beim Autokauf Geld sparen?
Motorbezogene Versicherungssteuer: Neue Belastungen auch für Elektroautos
Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß werden ab 2025 höher besteuert. Die motorbezogene Versicherungssteuer richtet sich verstärkt nach den Emissionen eines Fahrzeugs und fördert somit den Kauf von umweltfreundlicheren Modellen. Laut ÖAMTC ist mit einer Preissteigerung von rund € 35 pro Jahr zu rechnen. Betroffen sind allerdings nur jene Fahrzeuge, die ab 2025 zugelassen werden.
Nachtrag vom 16.01.2025: Bei einer Pressekonferenz am 16.01.2025 gaben FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs und ÖVP-Klubobmann August Wöginger bekannt, dass die motorbezogene Versicherungssteuer auch auf Elektroautos ausgeweitet wird. Ob sich die Steuer nach der meist geringen Dauerleistung, oder der üblicherweise hohen Spitzenleistung richtet, wurde noch nicht mitgeteilt.
Dienstwagen: Strengere Vorschriften
Die private Nutzung von Dienstwagen wird ab 2025 strenger geregelt. Um in den Genuss des begünstigten Sachbezugs von 1,5 Prozent statt 2 Prozent zu kommen, darf euer zukünftiger Dienstwagen maximal 126 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen. Elektrofahrzeuge bleiben bis auf weiteres gänzlich vom Sachbezug befreit, wobei Änderungen durch eine mögliche FPÖ-ÖVP-Regierung nicht ausgeschlossen sind.
Derzeit wird der Sachbezug außerdem gedeckelt - bei € 720 für Fahrzeuge mit 1,5 Prozent Sachbezug bzw. € 960 für Fahrzeuge mit 2 Prozent Sachbezug. Zudem können Firmen ihren Mitarbeitern mit Elektroauto-Dienstwagen für das Laden zuhause 35,89 Cent pro Kilowattstunde steuerfrei ausbezahlen.
Preisanpassungen bei Vignetten und Klima Ticket
Die Kosten für die Autobahnvignette und das Klima Ticket in Österreich werden 2025 angehoben. Diese Preissteigerungen sollen die Finanzierung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur unterstützen. Der Preis für die Autobahn-Jahresvignette für PKW in Österreich beläuft sich im Jahr 2025 auf € 103,80, für Motorräder sind es € 41,50. Das österreichische Klimaticket kostet 2025 regulär € 1.179,30, für die ermäßigten Gruppen "Jugend", "Senior" und "Spezial" werden € 884,20 fällig.
Kilometergeld und Verkehrsabsetzbetrag: Entlastung der Autofahrer
Das amtliche Kilometergeld wird 2025 einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer angehoben, um gestiegene Betriebskosten zu berücksichtigen. Der neue Satz gilt für PKW und Motorräder gleichermaßen - eine Aufwertung vor allem für die einspurigen Vehikel, für die bisher maximal 24 Cent pro Kilometer verrechnet werden konnte. Auch der Beitrag für Mitfahrende wird von bisher 5 Cent auf 15 Cent erhöht. Zudem können Fahrräder ab einer Wegstrecke von einem Kilometer nun ebenfalls mit 50 Cent pro Kilometer gelten gemacht werden.
Elektrofahrzeuge: Unklare Förderzukunft
Die Elektroauto-Förderung 2024 in Österreich von € 5.400 gilt vorerst bis Ende Mai 2025 (hier ein ausführlicher Artikel zur Förderung 2024). Das bedeutet: Wer sich ein Elektroauto kauft, kann sich noch bis längsten 31.05.2025 für Fördermittel aus 2024 registrieren. Das gilt, solange der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist. Wie es danach weitergeht, ist unklar. Laut dem Budgetentwurf der mutmaßlich neuen Bundesregierung aus FPÖ und ÖVP könnte dieses Programm eingestellt werden.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Änderungen für Autofahrer in Österreich mit sich. Steigende Kosten durch CO₂-Bepreisung, strengere Steuern und unklare Förderungen für Elektrofahrzeuge machen eine rechtzeitige Planung erforderlich. Falls ihr also überlegt, euch ein Elektrofahrzeug zuzulegen, macht dies lieber früher als später. Alle Infos zu rein elektrischen Fahrzeugen findet ihr in unserem Artikel "Basislager Elektromobilität".