22.04.2024

Ab in den Süden: Die wichtigsten Verkehrsregeln in Italien, Kroatien und Slowenien

Ratgeber
Lichtpflicht, Promillegrenzen, Parken in verschiedenen Zonen: Um auf den Straßen der beliebten Urlaubsziele Italien, Kroatien und Slowenien beschwerdefrei voranzukommen, müsst ihr ein paar Dinge beachten. Wir haben die wichtigsten Verkehrsregeln für euch zusammengefasst.
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Oliver Hirtenfelder
Ein Mann geht mit seinem Urlaubsgepäck zu seinem VW ID.Buzz

Italien, Kroatien und Slowenien sind beliebte Reiseziele für Autofahrer, die die landschaftliche Schönheit, die Kultur und die kulinarischen Genüsse dieser Regionen entdecken möchten. Doch bevor ihr euch auf den Weg in den Süden macht, ist es wichtig, die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder zu kennen, um sicher und stressfrei reisen zu können.

Generell:

  • Alkohol am Steuer: In allen drei Ländern gilt eine strenge 0,0-Promillegrenze für Berufskraftfahrer und Fahranfänger. In Kroatien und Slowenien gilt diese Grenze auch für Fahrer unter 25 Jahren.
  • Notrufnummern: Die europaweite Notrufnummer ist 112.
  • Mautgebühren: In Italien gibt es auf einigen Autobahnen und Schnellstraßen zusätzlich zur Vignette Mautgebühren, die elektronisch oder an Mautstationen entrichtet werden können.
  • Versicherung: In allen drei Ländern ist eine gültige Kfz-Versicherung mit Haftpflichtdeckung vorgeschrieben.
  • Unfallprotokoll: Bei einem Unfall sollte immer ein Unfallprotokoll erstellt werden, auch wenn es nur Sachschaden gibt. Europäische Unfallformulare sind in Tankstellen und Automobilclubs erhältlich.
  • Warnwesten: Warnwesten müssen für jede Person, die ein Auto im Pannenfall verlassen möchte, mitgeführt werden. Wir empfehlen, für alle Insassen Warnwesten mitzunehmen.

Verkehrsregeln in Italien:

  • Tempolimits: Auf Autobahnen liegt das Tempolimit normalerweise bei 130 km/h, während es auf Landstraßen 90 km/h beträgt und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Beachtet jedoch die Beschilderung, da in manchen Abschnitten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten können.
  • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, jedoch bei 0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis.
  • Vorfahrt: In Italien gilt die Regel „rechts vor links“. An unbeschilderten Kreuzungen haben Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorfahrt.
  • Parkscheine: In vielen Städten gibt es sogenannte „blauen Zonen“, in denen das Parken nur mit einem Parkschein erlaubt ist. Achtet darauf, die entsprechenden Gebühren zu entrichten, sonst drohen Strafen und gegebenenfalls Gebühren, falls ihr mit einem Mietwagen unterwegs seid.
  • Fußgänger: Wie auch bei uns haben Fußgänger in Italien Vorrang an Zebrastreifen und an Kreuzungen ohne Ampel.
  • Licht: Motorradfahrer und Autofahrer müssen in Italien auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Beim Auto reicht dafür das Tagfahrlicht aus.

Verkehrsregeln in Kroatien:

  • Tempolimits: Auf Autobahnen liegt das Tempolimit bei 130 km/h, auf Landstraßen bei 90 km/h und innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h.
  • Lichtpflicht: In Kroatien herrscht ganzjährig eine Lichtpflicht, auch tagsüber. Auch hier reicht das Tagfahrlicht aus.
  • Alkoholgrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, jedoch bei 0 ‰ für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis oder unter 24 Jahren.
  • Vignetten: Für die Benutzung der kroatischen Autobahnen ist eine Vignette erforderlich, die an Tankstellen und Grenzübergängen erhältlich ist.
  • Radarfallen: In Kroatien gibt es zahlreiche mobile Radarfallen.
  • Parken: In Kroatien ist das Parken an Straßen mit gelber Markierung verboten.
  • Haustiere: Haustiere im Auto müssen in Kroatien gesichert sein.

Verkehrsregeln in Slowenien:

  • Tempolimits: Auf Autobahnen liegt das Tempolimit bei 130 km/h, auf Landstraßen bei 90 km/h und innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h.
  • Winterausrüstung: Hoffentlich nicht für den Sommer relevant, aber: In den Wintermonaten ist Winterausrüstung wie Winterreifen oder Schneeketten erforderlich, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern. Es gilt eine Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April.
  • Lichtpflicht: Ganzjährig gilt eine Lichtpflicht, auch tagsüber.
  • Vignette: Auch für die Benutzung der slowenischen Autobahnen ist eine Vignette erforderlich.