27.12.2023

Alkohol am Steuer: Was ihr speziell zu Silvester beachten solltet!

Ratgeber
Für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer gilt in Österreich ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. In manchen Fällen liegt dieser Grenzwert bei nur 0,1 Promille. Wir zeigen euch, mit welcher Formel Promillewerte näherungsweise berechnet werden können und was ihr auch am Morgen nach der Neujahres-Feier beachten solltet. Soviel vorneweg: Die 0,5 Promille habt ihr schneller beisammen als ihr vielleicht glaubt!
Autor: Patrick Aulehla | Bilder: Patrick Aulehla
Ein BMW 325ix der Baureihe E30 mit zwei Stiegel-Bierflaschen im Auspuff

Grundsätzlich gilt für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer in Österreich ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Unterhalb dieses Werts darf man ein Fahrzeug in Betrieb nehmen und lenken. Weist ein Alkoholtest zwischen 0,5 und 0,8 Promille auf, darf man seinen Führerschein zwar behalten (sofern es sich um das erste Delikt handelt), muss aber mit Verwaltungsstrafen zwischen 300 und 3.700 Euro und einem Punkt im Führerscheinregister rechnen. Ab 0,8 Promille ist der Führerschein dann sicher weg (mehr dazu in der Liste unten). Für bestimmte Personengruppen - etwa Probeführerschein-Besitzer, LKW- oder Busfahrer - kommt ein strengerer Grenzwert von 0,1 Promille zur Anwendung.

Soweit, so klar. Weniger klar ist hingegen, wie viel Alkohol konsumiert werden darf, um unterhalb dieser Grenzwerte zu bleiben. Eines können wir schon jetzt verraten: Viel ist es nicht. Und gehört man zur 0,1 Promille-Gruppe, sollte man die Hände gänzlich vom Sektglas fernhalten.

Um den Alkoholgehalt im Blut zu bestimmen, muss man viele Faktoren einkalkulieren. Dazu zählen neben der Alkoholmenge auch das Körpergewicht, der Mageninhalt, die Funktionstüchtigkeit der Leber und vieles mehr. Kurzum: Eine exakte mathematische Berechnung ist aufgrund der vielen Einflussfaktoren nicht möglich. Es gibt allerdings eine Formel, mit der sich der Alkoholspiegel näherungsweise bestimmen lässt. Die Süddeutsche Zeitung hat diesen auf ihrer Website implementiert - hier findet ihr den Link. Grob gesagt: Trinkt man bei einem Körpergewicht von 75 kg innerhalb einer Stunde zwei Gläser Bier (jeweils 0,5 Liter), kommt man bereits auf einen Alkoholspiegel von 0,75 Promille!

Auch am Tag nach dem Alkoholkonsum sollte man Vorsicht walten lassen. Die umgangssprachliche "Restfetten" ist nicht zu unterschätzten, da der Körper pro Stunde nur etwa 0,10 bis 0,15 Promille Alkohol abbauen kann. Schaut man zu Silvester also ordentlich ins Glas, sollte man sein Auto besser erst Nachmittags bewegen.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer in Österreich?

  • 0,5 - 0,79 Promille: Verwaltungsstrafen von 300 bis 3.700 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister. Bei Wiederholungstätern: Beim zweiten Mal zusätzliche Maßnahme, etwa Nachschulung. Beim dritten Mal (oder beim Begehen eines anderen Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren): Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.
  • 0,8 - 1,19 Promille: Strafen von 800 bis 3.700 Euro. Führerscheinentzug für mindestens ein Monat plus Verkehrscoaching. Im Wiederholungsfall: Mindestens drei Monate Führerscheinentzug. Verursacht man mit 0,8 oder mehr Promille einen Unfall, kann die Haftpflichtversicherung über den Regressweg bis zu 11.000 Euro Schadenersatz fordern. Teil- oder Vollkaskoversicherungen steigen hier gänzlich aus.
  • 1,2 - 1,59 Promille: Strafen von 1.200 bis 4.400 Euro. Führerscheinentzug für mindestens vier Monate plus Nachschulung.
  • Ab 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung des Alko-Tests: Strafen von 1.600 bis 5.900 Euro. Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Zusätzlich sind eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung und ein Besuch beim Amtsarzt zu absolvieren.

In diesem Sinne: Achtet darauf, keinesfalls zu viel und im besten Fall gar nichts zu trinken. Schon geringe Mengen an alkoholischen Getränken reichen aus, um die Grenzwerte zu überschreiten. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Leistet euch zu Silvester ein Taxi oder nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel - in Tulln gibt es beispielsweise das LISA-Shuttle zum VOR-Tarif!

PS: Auch für das Fahrrad gibt es Promille-Grenzen: Ab 0,8 Promille setzt es Strafen, und zwar im gleichen Ausmaß wie für Pkw-Fahrerinnen und -fahrer. Außerdem kann auch der Führerschein abgenommen werden!